Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Grundlegende Bestimmungen
Grundlegende Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln alle Beziehungen zwischen der Firma FRUNĚK INOX s.r.o. mit Sitz in Zlín‑Příluky, Cecilka 235, 760 01 (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) einerseits und dem Käufer andererseits, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrags zwischen ihnen entstehen.
Käufer ist jede juristische und natürliche Person.
Wir führen nur Sicht- und Funktionsschleifen sowie Polieren durch. Zu den Produkten liefern wir automatisch keine Messprotokolle. Es kann keine Garantie für Änderungen der Abmessungen und Toleranzen bei Materialien und Produkten übernommen werden, die nach der Oberflächenbehandlung entstehen. Bei Vierkantrohren schleifen wir standardmäßig nur Flächen, Kanten nur auf Bestellung.Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Als abgeschlossener Vertrag gilt auch eine per E-Mail gesendete Bestellung oder ein übernommener Lieferschein, der die Materialspezifikation und die gewünschte Bearbeitung enthält.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Der Lieferschein ist eine schriftliche Bestätigung über die Übergabe und Übernahme der Ware, die vom Verkäufer oder einer von ihm bevollmächtigten Person ausgestellt wird. Dieser Lieferschein enthält die Bezeichnung des Verkäufers und des Käufers sowie den Namen (oder eine andere Identifizierung) der Person, die die Ware übernommen hat.
Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Damit wird die Anwendung der Einkaufsbedingungen (Abnahmebedingungen) des Käufers ausgeschlossen.
- Als abgeschlossener Vertrag gilt auch eine per E-Mail versandte Bestellung oder ein übernommener Lieferschein, der die Spezifikation des Materials und die gewünschte Verarbeitung enthält.
- Der Lieferschein ist eine schriftliche Bestätigung über die Übergabe und Übernahme der Ware, die vom Verkäufer oder einer von ihm bevollmächtigten Person ausgestellt wird. Dieser Lieferschein enthält die Bezeichnung des Verkäufers und des Käufers sowie den Namen (oder eine andere Identifizierung) der Person, die die Ware übernommen hat.
- Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Damit wird die Anwendung der Einkaufsbedingungen (Abnahmebedingungen) des Käufers ausgeschlossen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die vom Verkäufer im Angebot angegebenen Preise für die Liefergegenstände enthalten keine Mehrwertsteuer und keine Verpackungs- und Transportkosten, sofern nicht anders angegeben.
- Jeder in Rechnung gestellte Betrag für den Liefergegenstand ist in bar oder per Überweisung auf das Konto vor dem Versand der Ware zu zahlen, sofern auf dem Steuerbeleg nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungstermin angegeben ist.
IV. Lieferbedingungen
- Übergabe und Übernahme
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Liefergegenstand gemäß der jeweiligen Bestellung oder dem Vertrag zu liefern. Die Verpflichtung des Verkäufers ist mit der Übergabe des Liefergegenstands an den Käufer (bzw. einen externen Spediteur) durch Bestätigung und Übernahme des Lieferscheins erfüllt. - Verzug und höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Ausführung der Bestellung, und die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung, wenn ein Grund vorliegt, der von den Vertragsparteien unabhängig ist – insbesondere Energiemangel oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder Verzögerungen oder Ausfälle bei der Unterlieferung. Die teilweise Ausführung der Bestellung kann Gegenstand einer separaten Lieferung sein und vom Verkäufer separat in Rechnung gestellt werden. - Kontrolle und Reklamation bei Lieferung
Der Käufer ist verpflichtet, die Sendung sofort bei Lieferung zusammen mit dem Spediteur persönlich oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person anhand des beigefügten Lieferscheins zu überprüfen. Stellt er Mängel an der Lieferung fest, hat er diese dem Verkäufer spätestens am folgenden Werktag unter genauer Angabe der Mängel zu melden. Gleichzeitig ist der Käufer verpflichtet, gemeinsam mit dem Spediteur ein Protokoll über den Schadensfall zu erstellen, das alle üblichen Angaben enthält, eine Fotodokumentation anzufertigen und die Dokumentation ordnungsgemäß aufzubewahren.
V. Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach dessen Übernahme zu prüfen und jede festgestellte Mängelrüge dem Verkäufer schriftlich spätestens am folgenden Arbeitstag mitzuteilen.
- Falls der Liefergegenstand zum Zeitpunkt der Übernahme nicht vertragsgemäß ist, ist der Verkäufer verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand kostenlos und innerhalb kürzestmöglicher Frist gemäß den einschlägigen Vertragsunterlagen herzustellen.
Eine notwendige Voraussetzung für die Geltendmachung einer Reklamation ist die gleichzeitige Sicherstellung der Identifikation des Liefergegenstandes, die dessen Ursprung beim Verkäufer bestätigt, sowie eine Beschreibung des Mangels und eine Fotodokumentation seines Auftretens.
- Der reklamierte Liefergegenstand darf weder weiter in der Produktion verwendet noch zur Komplettierung oder Montage eingesetzt werden und darf auch nicht anderweitig weiterverarbeitet oder an Dritte ausgeliefert werden. Der Verkäufer haftet nicht für finanzielle Kosten, die durch die genannten oder andere Prozesse entstehen, ebenso wenig für die Transportkosten des reklamierten Liefergegenstandes zurück zum Verkäufer zum Zwecke der Reparatur.
VI. Eigentum, Haftung für Schäden und sonstige Entschädigungen
- Der Erwerb des Eigentumsrechts vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Preises für den Liefergegenstand.
- Die Haftung für Schäden am Liefergegenstand geht vom Verkäufer auf den Käufer zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer, eine von ihm bevollmächtigte Person oder den Spediteur über.
VII. Abschließende Vereinbarungen
- Die Haftung des Verkäufers für Mängel und Ansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln der vom Verkäufer erbrachten Leistung richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 89/2012 Slg., sofern nichts anderes vereinbart oder in den AGB angegeben ist.
- Diese AGB treten am 22.7.2025 in Kraft.
Der Käufer erklärt, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat und sie als integralen Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verkäufer betrachtet.